Tarife D und O (Nebenerwerb) werden entfernt
Die Quellensteuer-Tarife D und O (für deutsche Grenzgänger) sind ab 01.01.2021 ungültig.
Tarif F (nur Kantone TI, VS und GR)
Dieser Tarif kommt zur Anwendung bei Grenzgängern gemäss DBA (Doppel-Besteuerungs-Abkommen) mit Italien, die in einer italienischen Grenzgemeinde wohnen und deren Partner ausserhalb der Schweiz erwerbstätig ist. Die Liste der Grenzgemeinden ist unter
www.ti.ch/fonte -> «Imposte alla fonte Applicativo iFonte» publiziert.
Tarife für italienische Grenzgänger (nur im Kanton TI - tägliche Rückkehr nach Italien)
Für die italienischen Grenzgänger (mit der täglichen Rückkehr nach Italien) gibt es neu die Tarife R, S, T und U. Diese entsprechen den üblichen Tarifcodes wie folgt:
R = (A) Alleinstehende ohne Kinder
S = (B) Verheiratete bzw. eingetragene Partnerschaft, deren Partner nicht erwerbstätig ist
T = (C) Verheiratete bzw. eingetragene Partnerschaft, deren Partner erwerbstätig ist
U = (H) Alleinstehende mit Kinder (siehe Halbfamilien)
Italienische Grenzgänger mit Wochenaufenthalt in der Schweiz werden neu nach den Tarifen A, B, C und H abgerechnet.